Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Suhl hat die Leukämie- und Lymphom – Hilfe in Thüringen und Franken e.V. in einem Feststellungsbescheid nach § 60a der Abgabenordnung  als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Wir sind damit berechtigt für Spenden entsprechende Zuwendungsbescheinigungen („Spendenquittungen“) auszustellen, welche vom Finanzamt anerkannt werden.